Allgemeine Geschäftsbedingungen für Trekking-Touren
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über Trekking-Touren, die zwischen infra-shadow (nachfolgend "Veranstalter") und dem Kunden (nachfolgend "Teilnehmer") geschlossen werden.
Veranstalter:
infra-shadow
Bergstraße 47
3800 Interlaken
Schweiz
E-Mail: [email protected]
2.1 Die Darstellung der Touren auf unserer Website stellt kein verbindliches Angebot dar, sondern eine Aufforderung zur Abgabe einer Buchungsanfrage.
2.2 Durch Absenden des Buchungsformulars gibt der Teilnehmer eine verbindliche Buchungsanfrage ab.
2.3 Der Vertrag kommt zustande, wenn der Veranstalter die Buchung schriftlich (auch per E-Mail) bestätigt.
2.4 Mit der Buchungsbestätigung erhält der Teilnehmer detaillierte Informationen zur Tour, Zahlungsmodalitäten und Vorbereitungshinweise.
3.1 Der Umfang der vertraglich zugesagten Leistungen ergibt sich aus der Tourbeschreibung und der Buchungsbestätigung.
3.2 Im Preis enthalten sind:
3.3 Nicht im Preis enthalten sind:
4.1 Alle Preise verstehen sich pro Person in Schweizer Franken (CHF).
4.2 Nach Erhalt der Buchungsbestätigung ist eine Anzahlung von 30% des Gesamtpreises innerhalb von 7 Tagen fällig.
4.3 Der Restbetrag ist spätestens 30 Tage vor Tourbeginn zu zahlen.
4.4 Bei Buchungen weniger als 30 Tage vor Tourbeginn ist der Gesamtbetrag sofort fällig.
5.1 Der Teilnehmer kann jederzeit vor Beginn der Tour vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt muss schriftlich (auch per E-Mail) erklärt werden.
5.2 Bei einem Rücktritt fallen folgende Stornogebühren an:
5.3 Wir empfehlen dringend den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.
6.1 Umbuchungen sind bis 30 Tage vor Tourbeginn gegen eine Bearbeitungsgebühr von CHF 50,– möglich.
6.2 Umbuchungen innerhalb von 30 Tagen vor Tourbeginn gelten als Stornierung und Neubuchung.
7.1 Der Veranstalter behält sich vor, eine Tour abzusagen, wenn:
7.2 Bei Absage durch den Veranstalter wird der gezahlte Betrag vollständig erstattet. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht.
7.3 Die Absage bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl erfolgt spätestens 21 Tage vor Tourbeginn.
8.1 Der Veranstalter behält sich vor, den Tourverlauf aus wichtigem Grund (Wetter, Sicherheit, unvorhergesehene Ereignisse) zu ändern.
8.2 Der Bergführer entscheidet vor Ort über notwendige Routenänderungen. Seine Entscheidungen sind im Interesse der Sicherheit aller Teilnehmer bindend.
9.1 Der Teilnehmer versichert, dass er über die für die gewählte Tour erforderliche körperliche Fitness und Gesundheit verfügt.
9.2 Bestehende gesundheitliche Einschränkungen oder Vorerkrankungen sind vor Buchung anzugeben.
9.3 Der Teilnehmer verpflichtet sich, die erforderliche Ausrüstung gemäß Ausrüstungsliste mitzuführen.
9.4 Der Teilnehmer verpflichtet sich, den Anweisungen des Bergführers Folge zu leisten.
9.5 Bei grobem Fehlverhalten oder Nichtbefolgen von Sicherheitsanweisungen kann der Teilnehmer von der weiteren Teilnahme ausgeschlossen werden. Ein Anspruch auf Rückerstattung besteht nicht.
10.1 Der Veranstalter haftet für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.
10.2 Bergsteigen und Trekking sind Aktivitäten mit erhöhtem Risiko. Der Teilnehmer nimmt zur Kenntnis, dass trotz aller Vorsichtsmaßnahmen ein Restrisiko verbleibt.
10.3 Der Veranstalter haftet nicht für Schäden, die durch höhere Gewalt, Verschulden Dritter oder des Teilnehmers selbst entstehen.
10.4 Für den Verlust, die Beschädigung oder Diebstahl von mitgeführtem Gepäck oder Ausrüstung haftet der Veranstalter nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
11.1 Der Abschluss folgender Versicherungen wird dringend empfohlen:
11.2 Der Abschluss von Versicherungen liegt in der Verantwortung des Teilnehmers.
Die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß unserer Datenschutzerklärung, die unter Datenschutzerklärung einsehbar ist.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
14.1 Es gilt Schweizer Recht.
14.2 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Interlaken, Schweiz, sofern gesetzlich zulässig.
15.1 Mängel während der Tour sind unverzüglich dem Bergführer zu melden, damit dieser Abhilfe schaffen kann.
15.2 Wird eine Beschwerde nicht zu Ihrer Zufriedenheit gelöst, können Sie sich nach Tourabschluss schriftlich an uns wenden.
Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.
Stand: Mai 2026